Mitglied werden

Mit dem Eintrittsdatum in den Mieterverein erhalten Sie als Mitglied Beratung zu folgenden Mietrechtsangelegenheiten:

  • Wirksamkeit von Mieterhöhungen
  • Überprüfung von Heizungs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Kündigung des Mietverhältnisses, z. B. bei Eigenbedarft3://page?uid=425
  • Maßnahmen gegen Vermieter wegen Wohnungsmängeln
  • Schönheitsreparaturen
  • Rückforderung von Kautionen
  • Abschluss und Überprüfung von Mietverträgen
  • Hilfe bei Antragstellung auf Wohngeld

Ab Eintrittsdatum umfassende Hilfe durch Beratung und Schriftverkehr bei außergerichtlichen Verhandlungen und Vereinbarungen mit Vermietern und Verpächtern, z. B. beim

  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen und bei
  • Mieterhöhungen
  • Nebenkostenabrechnungen
    Fragen zu Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen
  • Mängeln in der Wohnung
  • Kündigungen.

Bei gerichtlichen Verfahren ist eine Vertretung unserer Mitglieder durch uns gesetzlich zwar nicht zulässig, aber im Bedarfsfalle benennen wir uns bekannte auf das Mietrecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Mit einer über uns abzuschließenden Mietrechtsschutzversicherung können Sie sich gegen Prozessrisiken absichern.

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