Bahnhofstraße 1
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 15 88 9
Telefax: 02304 / 97 92 65 2
E-Mail: info@mieterverein-schwerte.de
Jahresbeiträge | |
1. Mitgliedsbeitrag | |
a) für Wohnraum | 78,00 € |
b) für Gewerberaum | 96,00 € |
2. Rechtsschutzversicherungsbeitrag | |
a) für Wohnraum | 27,00 € |
Gebühren | |
1. Aufnahmegebühr (Beitrittsentgelt) | 20,00 € |
2. Mahngebühren | |
a) 1. Mahnung | 2,50 € |
b) 2. Mahnung | 5,00 € |
3. Bearbeitungsgebühr zur Ermittlung einer Adresse | 15,00 € |
4. Einschreiben | 5,00 € |
Selbstbeteiligung Rechtsschutz | 150,00 € |
1. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 10. Januar des laufenden Kalenderjahres fällig. Die Aufnahmegebühr und der erste Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ab Beginn des Aufnahmemonats sind bei der Aufnahme zur Zahlung fällig.
2. Die Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
3. Die Selbstbeteiligung bei Gewährung von Rechtsschutz ist bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes fällig und gegenüber diesem zu entrichten.
1. Die Aufnahmegebühr und die ersten Beiträge für das laufende Jahr sind bei der Aufnahme in bar zu zahlen.
2. Laufende Beiträge müssen jährlich oder halbjährlich durch Einzugsermächtigung im Voraus oder bei Fälligkeit in bar gezahlt werden, ohne dass es einer Rechnung bedarf.
3. Hat das Mitglied dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt, erstreckt sich diese auf sämtliche Forderungen des Vereins.
4. Sofern keine Einzugsermächtigung besteht, sind die Kosten, Gebühren und die Selbstbeteiligung des Rechtsschutzes unverzüglich nach Bekanntgabe zu zahlen.
5. Zahlungen an den Verein werden zuerst auf die Gebühren, dann auf die Mitgliedsbeiträge, dann auf die Rechtsschutzversicherungsbeiträge, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Ansprüche Dritter angerechnet.
-Stand Januar 2018-
Jahresbeiträge | |
1. Mitgliedsbeitrag | |
a) für Wohnraum | 66,00 € |
b) für Gewerberaum | 96,00 € |
2. Rechtsschutzversicherungsbeitrag | |
a) für Wohnraum | 27,00 € |
Gebühren | |
1. Aufnahmegebühr (Beitrittsentgelt) | 20,00 € |
2. Mahngebühren | |
a) 1. Mahnung | 2,50 € |
b) 2. Mahnung | 5,00 € |
3. Bearbeitungsgebühr zur Ermittlung einer Adresse | 15,00 € |
4. Einschreiben | 5,00 € |
Selbstbeteiligung Rechtsschutz | 150,00 € |
1. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 10. Januar des laufenden Kalenderjahres fällig. Die Aufnahmegebühr und der erste Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ab Beginn des Aufnahmemonats sind bei der Aufnahme zur Zahlung fällig.
2. Die Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
3. Die Selbstbeteiligung bei Gewährung von Rechtsschutz ist bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes fällig und gegenüber diesem zu entrichten.
1. Die Aufnahmegebühr und die ersten Beiträge für das laufende Jahr sind bei der Aufnahme in bar zu zahlen.
2. Laufende Beiträge müssen jährlich oder halbjährlich durch Einzugsermächtigung im Voraus oder bei Fälligkeit in bar gezahlt werden, ohne dass es einer Rechnung bedarf.
3. Hat das Mitglied dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt, erstreckt sich diese auf sämtliche Forderungen des Vereins.
4. Sofern keine Einzugsermächtigung besteht, sind die Kosten, Gebühren und die Selbstbeteiligung des Rechtsschutzes unverzüglich nach Bekanntgabe zu zahlen.
5. Zahlungen an den Verein werden zuerst auf die Gebühren, dann auf die Mitgliedsbeiträge, dann auf die Rechtsschutzversicherungsbeiträge, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Ansprüche Dritter angerechnet.
-Stand Januar 2018-
Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel 02304/ 15 889
DMB Deutscher Mieterbund Schwerte und Umgebung e.V.
Bahnhofstraße 1
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 15 88 9
Telefax: 02304 / 97 92 65 2
Wir bitten um telefonische Kontaktaufnahme zur individuellen Terminvereinbarung.